BEDINGUNGEN Z8410/20
IHRE VORTEILE DER SERVERS-CARD – SICHER, EINFACH. EINFACH SICHER.
Leistungen der SerVers-Card:
1. Der vertragliche Anspruch auf Beratung und Betreuung im gesamten Versicherungs-, Finanzierungs- und Vorsorge-bereich.
2. Risikoanalyse mittels Checkliste wird für Inhaber der SerVers-Card jährlich in regelmäßigen Abständen durchgeführt und bietet die Sicherheit, dass jeder Euro an Versicherungsprämie bedarfsgerecht angelegt ist.
3. Der laufende Prämienvergleich durch den Versicherungsmakler schafft zusätzliche Sicherheit.
4. Zahlreiche Wirtschaftsbetriebe in der Region vertrauen auf die SerVers-Card und wollen mit Preisvorteilen Servers- Kunden besonders ansprechen. Informieren Sie sich unter www.servers-card.at über Ihre Vorteile in der regionalen Wirtschaft.
5. KFZ-Pannendienst (download der kompletten Bedingungen unter www.servers-card.at)
VORAUSSETZUNG FÜR DIE LEISTUNG DES PANNENDIENSTES: AUF JEDEN FALL ZUERST DIE NOTRUFNUMMER WÄHLEN!!
KFZ-Assistance für Kraftfahrzeuge, die der Inhaber einer SerVers-Card lenkt (gilt für KFZ und Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht, die „zu keiner besonderen Verwendung“ oder „zur Verwendung im Werksverkehr“ zugelassen sind) für Reisen innerhalb Österreichs und Europa im geographischen Sinn (nicht eingeschlossen sind, Spitzbergen, Madeira, Zypern, die kanarischen Inseln, die Azoren, Grönland, der asiatische Teil der Türkei und der asiatische Teil Russlands).
Gedeckt sind Reisen
- Innerhalb Österreichs unabhängig von der Dauer und dem Grund der Reise
- Innerhalb Europas bis zu einer Dauer von weniger als drei Monaten unabhängig vom Grund der Reise
Die Leistungsberechtigten haben Anspruch auf die unten beschriebenen Leistungen bei einer Reise, die mit einem gedeckten Fahrzeug unternommen wird, wenn das Fahrzeug aufgrund der folgenden Ereignisse nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr verkehrssicher ist:
Gedeckte Ereignisse
- Fahrzeugpanne: mechanisches, elektrisches, elektronisches oder hydraulisches Versagen sowie Reifenpanne, Kraftstoffpanne (auch Kraftstoffmangel oder Versendung eines ungeeigneten Kraftstoffes), Verlust der Fahrzeugschlüssel, Vergessen des Codes für die automatische Wegfahrsperre
- Unfall des Fahrzeuges: Ereignis, das von außen her plötzlich, unbeabsichtigt, unvorhersehbar mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt und dieses beschädigt
- Diebstahl des Fahrzeuges
- Diebstahlversuch oder Vandalismus an dem Fahrzeug
Fahrzeugbezogene Assistanceleistungen in Österreich und im Ausland
- Pannenhilfe: Wenn das Fahrzeug infolge eines gedeckten Ereignisses nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist, organisiert die Notrufzentrale die Pannenhilfe vor Ort des gedeckten Fahrzeuges (einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile) und trägt die hierbei entstehenden Kosten
- Abschleppen: Ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle nicht möglich, organisiert die Notrufzentrale die Abschleppung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstatt, die in der Lage ist, das Fahrzeug zu reparieren und trägt die für die Abschleppung entstehenden Kosten. Sollte das Fahrzeug sichergestellt sein, kann die Notrufzentrale erst nach Aufhebung der Sicherstellung eingreifen.
- Abschleppen in die Wunschwerkstatt: Bis zu 25 km Entfernung wird eine Abschleppung nicht in die nächstgelegene Werkstatt sondern in die Wunschwerkstatt ihrer Wahl organisiert, sofern dies dem Assistance-Mitarbeiter mitgeteilt wird. Für die Kosten der Differenz, zwischen Schadenort und Werkstatt die 25 km überschreiten, muss der SerVers-Card Inhaber (Versicherungsnehmer) selbst aufkommen.
- Bergung: ist das Fahrzeug infolge einer Panne oder eines Unfalles von der Straße abgekommen, organisiert die Notrufzentrale die Bergung des Fahrzeuges und übernimmt die hierbei entstehenden Kosten bis zu maximal € 1.000,-.
- Rücktransport in Form eines Pick-Ups: Nach einer Panne oder Unfall organisiert die Notrufzentrale, auf expliziten Wunsch des Kunden den Rücktransport d. Fahrzeuges (inkl. Karteninhaber & Fahrzeug-Innsassen) zum Wohnort des Karteninhabers; unter der Bedingung, dass das Fahrzeug schwerbeschädigt ist, das Fahrzeug am Schadentag nicht fahrbereit gemacht werden kann und als reparaturwürdig bewertet wird d.h. kein Totalschaden vorliegt; Rücktransport innerhalb Österreichs und österr. Anrainerstaaten mit Pick-Up bis zu einem Höchstbetrag von € 1.000.- sämtliche Personenbezogenen Leistungen entfallen bei Inanspruchnahme dieser Leistung.
Zusätzliche, nur im Ausland gültige Assistanceleistungen
- Rücktransport des nicht fahrbereiten Fahrzeuges: Nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland organisiert die Notrufzentrale den Rücktransport in eine Werkstatt in der Nähe des Wohnortes des Leistungsberechtigten unter der Bedingung, dass die Reparatur vor Ort länger als 3 Tage dauern würde und dass das Fahrzeug als reparaturwürdig aus wirtschaftlicher Sicht bewertet wird. Der Rücktransport erfolgt über einen Sammeltransport und wird bis zu einem Höchstbetrag von € 1.500,00 übernommen.
- Fahrzeugunterstellung: Wird der Rücktransport eines Fahrzeuges beschlossen, wird eine sichere Unterstellung bis maximal zwei Wochen organisiert und die hierbei anfallenden Kosten übernommen.
Personenbezogene Assistance-Leistungen
entweder
- Übernachtung vor Ort: Ist das Fahrzeug infolge eines gedeckten Ereignisses nicht fahrbereit und kann am Schadentag auch nicht fahrbereit gemacht werden, organisiert die Notrufzentrale die Übernachtung der Insassen, die die Reparatur des Fahrzeuges vor Ort abwarten und übernimmt die Kosten bis zu maximal € 75,00 pro Nacht und Person, maximal für drei Nächte.
oder
- Rück- oder Weiterreise der Insassen: Im Falle eines gedeckten Ereignisses am Fahrzeug organisiert die Notrufzentrale die Rückreise der Insassen an ihren Wohnort in Österreich. Anstelle der Rückreise können die Insassen die Weiterreise an ihren Zielort innerhalb des Geltungsbereichs (Österreich und Europa im geographischen Sinn) wählen.
Die Kosten für diese Leistung werden in folgendem Rahmen übernommen:
Bei einem Schaden innerhalb Österreichs: Die Kosten werden auf Basis eines Zugtickets 1. Klasse oder eines Mietwagens übernommen, sofern das Fahrzeug am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann oder im Falle eines Fahrzeugdiebstahles. Bei der Organisation wird die kostengünstigste Möglichkeit gewählt.
Bei einem Schaden im Ausland: Die Kosten werden auf Basis eines Zugtickets 1. Klasse oder eines Mietwagens übernommen oder auf Basis eines Flugtickets der Economy Class, falls die Zugfahrt länger als 8 Stunden dauern sollte, sofern das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Tagen fahrbereit gemacht werden kann oder im Falle eines Fahrzeugdiebstahles. Bei der Organisation wird die kostengünstigste Möglichkeit gewählt.
Taxikosten werden zum und vom nächsterreichbaren öffentlichen Verkehrsmittel übernommen.
Abholung des reparierten Fahrzeuges: Die Notrufzentrale organisiert die Fahrt des Leistungsberechtigten oder einer anderen Person, die das Fahrzeug abholt, auf Basis der Kosten eines Zugtickets 1. Klasse inkl. Taxikosten zum und vom nächst erreichbaren öffentlichen Verkehrsmittel.
Nicht versicherte Ereignisse:
- Einsinken des Fahrzeuges
- Krieg oder kriegsähnliche Zustände, militärische Besetzung, Unruhen, Aufstände
- Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Sturmflut, radioaktive Explosion oder Verseuchung, etc.)
- Teilnahme an Rallyes oder sonstigen Sportwettkämpfen, vorbereitende Tests, Teilnahme an Manövern, Einsätze in Katastrophen- oder Kriegsgebieten
- Stilllegung durch die Polizei, insbesondere bei schweren Vergehen oder Straftaten (Geschwindigkeitsübertretung, Alkohol am Steuer) oder wenn das Fahrzeug sichergestellt wird
- Ersatz, Anbringung, Wartung von Zubehörteilen, die nachträglich am Fahrzeug angebracht werden und die damit verbundenen Konsequenzen
Die Pannenhilfe wird organisiert durch die IMA Deutschland GmbH, Leopoldstr. 250b, D-80807 München
Was tun im Schadensfall: Rufen Sie die Notrufnummer 0800 204 0055 (aus dem Ausland +43 1 204 0055) auf Ihrer SerVers-Card und kommen Sie sicher nach Hause!
6. Leistungsübersicht KFZ-Rechtsschutz
KFZ-Rechtsschutz für einspurige Fahrzeuge mit Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz (subsidiär als Halter des KFZ gem. Art. 17 Allg. Rechtsschutzbedingungen ARB 2010)
Schadenersatz- und Straf- Rechtschutz für den Privat-, Berufs- und Betriebsbereich (subsidiär gem.Art. 19 der Allgemeine Rechtschutzbedingungen ARB2010)
- Für den Inhaber einer SerVers-Card (nicht aber seine Angehörigen) während der Dauer der Gültigkeit der Servers-Card Auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB 2005 (downloade unter www.servers-card.at )Die Versicherungssumme beträgt € 58.000,00 (mit Wertanpassung gem. Art. 14 ARB 2010)
- Der Versicherungsschutz gilt subsidiär, sofern Versicherungsschutz nicht aus anderen Versicherungsverträgen besteht. Leistungen aus diesen anderen Versicherungsverträgen werden auf die Versicherungssumme dieses Vertrages angerechnet. Keine Deckung besteht im Falle der Leistungsfreiheit des anderen Versicherers. Die Deckung bleibt aufrecht, wenn der andere Versicherer seine Leistungsfreiheit nur auf mangelnde Prämienzahlung stützt.
Risikoträger für die Rechtsschutz-Versicherung ist die Donau Allgemeine Versicherung AG, Schottenring 15, 1010 Wien
Was tun im Schadensfall:
RUFEN SIE IHREN VERSICHERUNGSMAKLER UND KOMMEN SIE SICHER ZU IHREM RECHT!
Die Verwaltung und der Einzug der Prämie erfolgt im Auftrag Ihres Versicherungsmaklers aus administrativen Gründen über die SerVers Service für Versicherungsmakler GmbH, 4540 Bad Hall, Hauptplatz 2b, Gisa-Nummer 16985971, LG Steyr. Ihr Vertragspartner für die Leistungen der SerVers-Card (Pkt. 1 – 4) ist ausschließlich Ihr Versicherungsmakler.