Für Unternehmer:

  • Fragen Sie nach möglichen Ersatzleistungen durch die AUVA bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von Angestellten und Arbeitern.
     
  • Noch immer sind tausende Arbeitnehmer im „alten“ Abfertigungsmodell. Fragen Sie nach den Möglichkeiten, die es hier gibt.
     

Für Arbeitnehmer:

  • Wussten Sie, dass die Frist zur Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung fünf Jahre beträgt?
     
  • In der Zeit von 1. Nov. bis 15. April gilt auf Österreichs Straßen Winterreifenpflicht; eine Nichtbeachtung kann im Schadensfall ungewollte Konsequenzen nach sich ziehen!
     
  • E-Bike Haftpflicht ein Muss!
    Wie für Autofahrer, gilt auch für Rad- bzw. E-Bike-Fahrer – wer einen Schaden verursacht, haftet unbegrenzt dafür! Fragen sie nach Ihrem Versicherungsschutz!
     
  • Für Fahrradträger an Ihrem Kfz gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit einer zusätzlichen roten Kennzeichentafel. Diese ist für € 11,90 erhältlich. Es ist aber weiterhin erlaubt, keine zusätzliche Kennzeichentafel zu montieren sondern die weiße, hintere Kennzeichentafel auf den Fahrradträger umzustecken.