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landwirtschaftliche Anhänger
40-km/h-Anhänger in der Landwirtschaft nur mehr alle zwei Jahre zum „Pickerl“ Mit der 23. KFG-Novelle ist die erste Begutachtung unverändert nach 3 Jahren durchzuführen, danach muss jedoch der Anhänger nur mehr alle 2 Jahre zum TÜF Eine lang gehegte Forderung der Landwirtschaftskammern konnte nun in der 32. KFG-Novelle (Kraftfahrgesetz) umgesetzt Weiterlesen…