Tipps 

  • Verriegeln Sie immer sämtliche Fenster und Türen, selbst bei kurzer Abwesenheit und lassen Sie Haus bzw. die Wohnung stets bewohnt erscheinen.
  • Stellen Sie Adventgestecke, Adventkranz, Friedenslicht usw. nur auf feuerfeste Unterlagen und legen Sie eine Löschdecke und/oder einen geprüften Handfeuerlöscher bereit.
  • Wenn Ihr Haus für länger als 72 Std unbewohnt sein sollte, drehen Sie dann immer den Wasser-Haupthahn ab.

Wussten Sie, dass …

Inzwischen schon viele Versicherungsunternehmen fahrlässig herbeigeführte Schäden übernehmen? Lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag dahingehend prüfen!

In den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (vor dem Schadenfall) zum Zwecke des Nachweises im Schadenfall

Verzeichnisse mit Wertangaben über Wertgegenstände zu führen und gesondert aufzubewahren sind.

Solch ein  „Eigentumsverzeichnis“  finden Sie in „DOWNLOADS“ für SerVers-Card Kunden.