Im letzten Jahr sind zahlreiche Zu-, Anbauten, PV-Anlagen etc. an Gebäuden gemacht worden, das kann man nicht nur in den Medien verfolgen, auch zahlreiche Kunden haben bereits eine Bauänderung „angezeigt“.Diese Information ist für uns von äußerster Bedeutung, um den maßgeschneiderten  Bestandsvertrag auch an die aktuellen Gegebenheiten bzw. den Versicherungsschutz den aktuellen Bedürfnissen anzupassen.Besonders im heurigen Jahr, wo der Baukostenindex stark steigt, sind Erweiterungen umso wichtiger einzuschließen, um nicht in eine Unterversicherung zu schlittern. Wenn Sie einen Neu- oder Zubau planen, kontaktieren Sie Ihren Versicherungsmakler vor Baubeginn.

Eine Rohbauversicherung schützt Sie vor den drohendsten Risiken (Haftpflicht/Feuer/Sturm-Hagel/Leitungswasser) und ist für die Zeit der Gebäude-Errichtung meist kostenlos. Unabhängig von Neu- oder Zubau ist eine Aktualisierung Ihres Vertrages in der Deckung der groben Fahrlässigkeit wichtig. Immer wieder kommt es vor, dass ein Schaden passiert, den man laut Gesetzgeber schon hätte kommen sehen können. Nicht immer spricht man aber gleich von grober Fahrlässigkeit, dennoch sind es immer wieder ähnliche Situationen, die eine grobe Fahrlässigkeit zumindest vermuten lassen. Ein Brandermittler eruiert die Brandursache und gibt sein Urteil über die Ursache und Fahrlässigkeit ab. Unabhängig vom Alter der Personen empfehlen wir die grobe Fahrlässigkeit einzuschließen.

Lassen Sie Ihre Gebäude- und Haushaltsversicherung prüfen und schließen Sie die grobe Fahrlässigkeit ein, um im Falle des Falles die Kosten an die Versicherung weiterzugeben.

Kategorien: Information

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