Gemäß  §  37  KFG  hat  der  Zulassungswerber  für  Kraftfahrzeuge  und  Anhänger  eine  Erklärung  über  die beabsichtigte Verwendungsbestimmung des Fahrzeuges ab zugeben. Diese ist in der Zulassungs-bescheinigung eingetragen und ersichtlich. 

Eine detaillierte Liste der Verwendungsbestimmungen finden Sie im nachfolgenden Dokument.