Was man als Autofahrer in Europa mitführen muss

Auf österreichischen Straßen, gehören Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug zur Pflichtausstattung im Fahrzeug. Im Ausland, können jedoch andere Bestimmungen gelten. Informieren Sie  sich daher vor der Abfahrt über die jeweiligen Mitführpflichten des Landes .

Vorsicht bei Mietautos

Die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes gelten auch für Mietautos.

Überprüfen Sie daher rechtzeitig, ob das geliehene Fahrzeug korrekt ausgestattet ist – entweder vorab durch schriftliche Bestätigung des Vermieters oder bei der Fahrzeugübernahme vor Ort.

Warnweste

Beim Thema Warnweste wird oftmals zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Im Falle einer Mitführpflicht ist der Fahrer gesetzlich verpflichtet, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Tragepflicht bedeutet, dass im Unfall- oder Pannenfall der Fahrer oder alle Fahrzeuginsassen verpflichtet sind, eine Warnweste anzulegen, sobald sie das Fahrzeug verlassen. Sie besteht in den meisten europäischen Ländern, auch in Österreich.

Unabhängig von einer Mitführpflicht kann allerdings eine Tragepflicht verordnet sein. Dies ist zum Beispiel in Italien, Bulgarien, Polen, Ungarn und Luxemburg der Fall. Wird der Fahrzeuglenker hier ohne Warnweste gestoppt, ist keine Strafe fällig. Hat er aber einen Unfall und legt beim Verlassen des Fahrzeugs keine Warnweste an, muss er Strafe zahlen.

Warndreieck

In fast jedem europäischen Land gilt eine Warndreieck-Pflicht. In einigen Ländern, wie bspw. in der Türkei, in Spanien und in Zypern müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden.

 

Ersatzlampenset

In Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Albanien und Frankreich ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann – also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten. Auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, wird zur Mitnahme eines Ersatzlampensets geraten.

Ersatzreifen

In der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien gehört ein Ersatzreifen zur verpflichtenden Grundausstattung. Ist er nicht serienmäßig vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray mit an Bord sein.

Feuerlöscher

Ein Feuerlöscher ist unter anderem im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei Teil des mitzuführenden Sortiments. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mit an Bord haben – also auch im Mietwagen. In Dänemark, Norwegen, Schweden und Ungarnwird die Mitnahme eines Feuerlöschers empfohlen.

Abschleppseil

Autofahrer müssen in Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien mit einem Abschleppseil ausgerüstet sein.

Europäischer Unfallbericht

In Serbien ist der Europäische Unfallbericht ein Muss an Bord. Doch auch bei Reisen in andere Länder sollte das Formular grundsätzlich mitgeführt werden.

Den Europäischen Unfallbericht erhält man kostenlos bei jedem SerVers Versicherungsmakler  und  befindet sich auch in den Parkscheiben, die wir schon seit mehreren Jahren ausgeben.